Entlastungspaket Bund 2022 – Dezemberhilfe

Die Bundesregierung hat das Entlastungspaket mit der Dezemberhilfe nun beschlossen. Wie im Gesetz gefordert kann energypro die durch den Bund bezahlten Entlastungsbetrag separat ausweisen. Möglich ist das ab der Version 9.00.0160 die bis Anfang Dezember verfügbar sein wird.

energypro unterstützt dabei 3 unterschiedliche Fälle und Darstellungsformen.

Fall 1:
Der normale Dezemberabschlag wird vom Energieversorger eingezogen und die gezahlte Dezemberhilfe wird dem Kunden auf sein Konto überwiesen. In diesem Fall wird ein Fusstext auf der Jahresrechnung angezeigt werden. z.B. Wir haben Ihnen die Dezemberhilfe der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von XXX,XX Euro auf Ihr Konto IBAN DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX überwiesen.

Fall 2:
Der Dezemberabschlag wird nicht eingezogen und die Dezemberhilfe wird nicht ausbezahlt. In diesem Fall wird die Zahlung wie eine Abschlagszahlung im Rechnungsendsummenbereich allerdings als separate Position ausgewiesen. Der Dezemberabschlag muß in diesem Fall dann von der Buchhaltung auf das Debitorenkonto gebucht werden.

Fall 3:
Ist wie der Fall2 nur das energypro eine Sollstellung auf eine Debitorenkonto mit der Bezeichung Bundesrepublik Deutschland bucht. Die entsprechende Gegenbuchung der Jahresabrechnung aber auf das Debitorenkonto des Kunden bucht. Dies ist nur möglich wenn eine SAP oder Datevschnittstelle verwendet wird.

Für alle drei Fälle gibt es sowohl eine Möglichkeit zur manuellen Erfassung also auch ein Importmodul zum Import der Daten aus einer Exceltabelle.

Weitere Information veröffentlichen wir mit Verfügbarkeit der Version 9.00.0160.